Förderung durch die KfW-Bankengruppe

Energetische Gebäudesanierung – niedrige Zinsen nutzen!

Bei der energetischen Gebäudesanierung spielt die Förderung durch Banken und Unterstützung durch staatliche Programme eine wichtige Rolle. Viele Immobilieneigentümer werden erst durch öffentliche Unterstützung in die Lage versetzt, ihr Sanierungsvorhaben in die Tat umzusetzen.

Ein wichtiger Ansprechpartner ist hier die staatliche KfW-Bankengruppe, die ihre Zinsen für Sanierungsmaßnahmen erneut gesenkt hat. Bedeutsam für den Gebäudeeigentümer sind die Programme 151 (KfW-Effizienzhaus) und 152 (Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen), deren Konditionen sich auf 1,0 Prozent verbilligt haben (Stand: Juni 2012).

Programm 151 – Umbau zum KfW-Effizienzhaus

Mit dem Förderprogramm 151 unterstützt die KfW die Sanierung eines Wohngebäudes, wenn es nach dem Umbau die Kriterien des KfW-Effizienzhausstandards erfüllt. Die Förderhöhe beträgt hierbei pro Wohneinheit maximal 75.000 Euro und umfasst Modernisierungsmaßnahmen der Heizungs- und Lüftungsanlage, des Fensteraustauschs und die Anbringung von Dämmmaterial um die beheizbare Hülle des Gebäudes.

Die Vorteile:

  • TOP-Konditionen: Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro Jahr
  • Tilgungszuschuss: bis zu 12,5 % der Darlehenssumme, je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard
  • bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
  • endfälliges Darlehen mit bis zu 8 Jahren Laufzeit
  • kostenfreie außerplanmäßige Tilgung möglich

Das Förderprogramm können Sie nutzen, wenn Sie

  • durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden,
  • bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oder
  • Mieter sind und mit Zustimmung Ihres Vermieters sanieren.

Programm 152 – Energieeffizient sanieren

Das zweite Programm bezuschusst die Sanierung energieeffizienter Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen mit maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Vorteile:

  • TOP-Konditionen: Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro Jahr
  • frei wählbare Einzelmaßnahmen passend zu Ihren Sanierungsabsichten
  • bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
  • kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich

Das Förderprogramm können Sie nutzen, wenn Sie

  • durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden,
  • bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oder
  • Mieter sind und mit Zustimmung Ihres Vermieters sanieren.

Tilgungszuschüsse der KfW

Übertreffen die jährlichen Energieeinsparungen des sanierten Gebäudes die Anforderungen des fünfstufigen KfW-Energiehausstandards, so unterstützt die KfW die Kreditverpflichtungen des Gebäudeeigentümers. Beträgt der Energieverbrauch des modernisierten Gebäudes beispielsweise nicht mehr als 55 Prozent eines Referenzhauses nach der Energieeinsparverordnung (EnEv 2009), bezuschusst die KfW die Tilgungssumme bis zu 12,5 Prozent des Zusagebetrages.

Zu beachten ist: Die KfW-Programm werden nicht direkt, sondern nur über die Hausbanken ausgereicht. Informieren Sie sich bei der KfW und beantragen Sie dann die Förderung bei Ihrer Hausbank.

Zusätzliche Informationen zu den KfW-Förderprogrammen finden Sie hier.

Die Konditionenübersicht für Endkreditnehmer gibt es hier.

TIPP & Kontakte

  • Zinsverbilligte Kredite und Zuschüsse zur Altbausanierung über die KfW-Förderbank:
    Tel.: 01801 - 335577 (Ortstarif)
    Internet: www.kfw-foerderbank.de
  • Tilgungsrechner der KfW:
    hier

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