Tilgungszuschüsse der KfW
Übertreffen die jährlichen Energieeinsparungen des sanierten Gebäudes die Anforderungen des fünfstufigen KfW-Energiehausstandards, so unterstützt die KfW die Kreditverpflichtungen des Gebäudeeigentümers. Beträgt der Energieverbrauch des modernisierten Gebäudes beispielsweise nicht mehr als 55 Prozent eines Referenzhauses nach der Energieeinsparverordnung (EnEv 2009), bezuschusst die KfW die Tilgungssumme bis zu 12,5 Prozent des Zusagebetrages.
Zu beachten ist: Die KfW-Programm werden nicht direkt, sondern nur über die Hausbanken ausgereicht. Informieren Sie sich bei der KfW und beantragen Sie dann die Förderung bei Ihrer Hausbank.
Zusätzliche Informationen zu den KfW-Förderprogrammen finden Sie hier.
Die Konditionenübersicht für Endkreditnehmer gibt es hier.