Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 7. Juli 2010 die Aufhebung der Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) beschlossen hat, können nun wieder Förderanträge gestellt werden.
Die vor dem Programmstopp am 3. Mai 2010 beim BAFA eingereichten Anträge werden jetzt weiter bearbeitet. Für sie gelten die alten Förderkonditionen. Für neu eingereichte Förderanträge gelten neue Konditionen.
Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt:
- Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
- Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
- luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel
Sparsame Wärmepumpen werden weiterhin gefördert, allerdings gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen. Wärmepumpen werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden Jahresarbeitszahlen erreichen:
- Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei Luft / Wasser-Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Wasser / Wasser-Wärmepumpen sowie Sole / Wasser-Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen
Folgende Technologien verbleiben außerdem in der BAFA-Förderung:
Solarkollektoren
- Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
- Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung
- innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und / oder Heizungsunterstützung)
Biomasseanlagen
- Pelletkessel
- Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)
- Holzhackschnitzelkessel
Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt.
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