Die Förderung umfasst sowohl Zinsvergünstigungen als auch Tilgungszuschüsse von bis zu 17,5 Prozent.
Ab 1. Oktober 2015 sollen Kommunen, soziale Einrichtungen und kommunale Unternehmen die Möglichkeit haben auch energieeffiziente Neubauten über die KfW fördern zu lassen. Die bereits bestehende Förderung für die energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur solle dann noch einmal spürbar verbessert werden und z. B. Tilgungszuschüsse in Höhe von fünf Prozent für energetische Einzelmaßnahmen eingeführt werden.
Die jeweiligen Zinssätze sollen zum Start des Programms bekanntgeben werden.